Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.V. mit den §§ 3 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg und § 6 des Kindertages-betreuungsgesetz (KiTaG) vom 19. März 2009 hat der Gemeinderat am 20.06.2016 folgende Gebührensatzung beschlossen:
§ 1 Öffentliche Einrichtung
Die Gemeinde Wolpertswende unterhält die Kinderbetreuungseinrichtungen als öffentliche Einrichtungen. Zur teilweisen Deckung des entstehenden Aufwands werden für die Benutzung der Kinderbetreuungseinrichtungen Gebühren (Elternbeiträge) nach dieser Satzung erhoben ...
Kinderhaus Kleine Strolche
Mochenwangen
Sportplatzweg 3/2
88284 Wolpertswende
Telefon: 07502 / 943 533 0